Die KurtaxeDie Kurtaxe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe zum Unterhalt und zur Pflege des Kurparks und aller Kureinrichtungen. Sie ist von allen in Bad Homburg v. d. Höhe übernachtenden Gästen zu zahlen, sofern sie nicht ausdrücklich von der Beitragspflicht ausgenommen sind. Sie wird durch den Wohnungsgeber eingezogen. Der Kurbeitrag bemisst sich nach Tagessätzen und beträgt je Tag und Person im Kurbezirk:
Sonderregelungen und Vergünstigungen bitten wir an den Aushängen in den Beherbergungsbetrieben und in der Tourist Info + Service im Kurhaus einzusehen. Jeder Kurgast bzw. Einwohner erhält bei Entrichten des Kurbeitrages eine Kurkarte. Sie wird auf den Namen des Beitragspflichtigen ausgestellt und ist nicht übertragbar. Die Kurkarte berechtigt für die Dauer ihrer Gültigkeit zum kostenfreien Besuch der Kuranlagen, der Kurkonzerte und der Trinkhalle. Ermäßigungen werden bei Veranstaltungen der Kur und Kongreß-GmbH Bad Homburg v. d. Höhe gewährt, sowie bei diversen anderen Freizeiteinrichtungen. Kurkartenausgabe in den Beherbergungsbetrieben und Kliniken sowie in der Kurverwaltung, Kaiser-Wilhelms-Bad, im Kurpark. - Änderungen vorbehalten - |
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